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  Polizistinnen hier? Frage zu häuslicher Gewalt

 
  Thea - ** (13089)
 kroell_andrea#web.de
 Kinder: Melina Marie: 24.09.2000, Noah Robin: 10.03.2003,

 schrieb am 08.02.2010 um 14:53:39 Uhr:


 

Hallo allerseits,

ich hätte da eine sehr dringende Frage:

Folgende Situation:

Betrunkener Vater eines 3jährigen Kindes bekommt nächtens einen Wutanfall.

Schlägt die Mutter, zertümmert Wohnzimmereinrichtung, Fernseher kaputt, Laptop liegt kaputt auf dem Boden. Kind schläft Gott sei Dank (oder stellt sich schlafend...), Mutter ruft verweifelt die Polizei.

Mutter und Vater nicht verheiratet, aber sind beide in dieser Wohnung gemeldet.

Was muss/kann die Polizei tun?

LG
Thea

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 Die Antworten auf diesen Beitrag
 

Friederike

(14769) Kinder: L.: 0.00.0000
rike11#gmx.de

antwortete am 08.02.2010 um 14:56:24 Uhr:

Hallo Thea,

in Berlin darf die Polizei in einem solchen Fall den mann auf Wunsch der Frau der Wohnung verweisen. Das ist aber Landesrecht und kann bei euch anders aussehen.

Ansonsten tut die Polizei erst einmal nicht viel. Die Frau sollte sich überlegen, eine Anzeige zu erstatten.

lg
F.

Thea - **

(13089) Kinder: Melina Marie: 24.09.2000 / Noah Robin: 10.03.2003
kroell_andrea#web.de

antwortete am 08.02.2010 um 15:01:05 Uhr:

Hallo,

ach so, das ist unterschiedlich je nach Bundesland.

Wir sind hier in NRW.

LG
Thea

Martina * *

(13699) Kinder: FW: 11.10.1997 / KW: 7.06.2002
makriflo#freenet.de

antwortete am 08.02.2010 um 15:20:12 Uhr:

Hallo Thea,

in NRW wird der Mann der Wohnung verwiesen, zunächst nur Platzverweis bis zum nächsten Tag, im Wiederholungsfall bekommt er 10 Tage Verbot, die Wohnung zu betreten.

Der Frau wird geraten, sich in Beratungsstellen und/oder Frauenhaus Hilfe zu holen, bei offensichtlichen Verletzungen der Frau wird sie von den Polizisten meist ins Krankenhaus gebracht, um Verletzungen durch die häusliche Gewalt zu dokumentieren.

Kommt natürlich immer auf die Polizisten drauf an, aber so ist der geplante Ablauf.

Ich hoffe, du bist nicht selber betroffen???

Liebe Grüße von Tina

Martje **

(22601) Kinder: Eefje: 21.03.2003 / Emma: 20.07.2005
m#soft-xray.de

antwortete am 08.02.2010 um 15:22:03 Uhr:

Hallo Thea,

ganz kurz:
http://www.im.nrw.de/sch/776.htm
http://www.im.nrw.de/sch/doks/haeusliche_gewalt_06.pdf

Viele Grüße,
Martje

Thea - **

(13089) Kinder: Melina Marie: 24.09.2000 / Noah Robin: 10.03.2003
kroell_andrea#web.de

antwortete am 08.02.2010 um 16:05:26 Uhr:

Nein, ich bin zum Glück nicht selber betroffen.

Und ich bin relativ entsetzt, denn die Polizei hat in dem von mir beschriebenen Fall nur gefragt, wo der Vater gemeldet ist. Und weil der Vater eben in dieser Wohnung gemeldet ist, kam nur die lapidare Antwort "Tja, da können wir nichts machen, wir können ihn ja nicht aus seiner eigenen Wohnung schmeißen"

Irgendwie hatte ich doch gedacht, dass es da seit einiger Zeit doch so ein neues Gesetz gibt, dass sie das eben DOCH dürfen, wenn die Frau das gern möchte.

Und hier war die Situation doch eindeutig: Betrunkener Mann, zerschlagenes Mobiliar und auch noch ein Kind in der Wohnung und da wird nichts gemacht???


LG
Thea

Krista*--*

(2895) Kinder: Moritz: 6.03.1999 / Felix: 22.12.2003
tigerente#asgon.de

antwortete am 08.02.2010 um 16:41:22 Uhr:

Hallo,

doch die Polizei kann was tun - nämlich den Mann für 10 Tage aus der Wohnung verweisen - da wird auch ein dickes Bußgeld fällig wenn er vozeitig zurückkommt.
In NRW ist das definitiv so
Und die Frau muß diesem Verweis nicht mal zustimmen

LG Krista

Thea - **

(13089) Kinder: Melina Marie: 24.09.2000 / Noah Robin: 10.03.2003
kroell_andrea#web.de

antwortete am 08.02.2010 um 16:56:10 Uhr:

Hallo noch Mal und besonders an Martje,

Danke für Eure Antworten, ich habe mir jetzt aus dieser Broschüre einige Sachen ausgedruckt und werde sie morgen der Mutter mal in die Hand drücken.

Das ist genau das, was ich gesucht habe und ich bin mir sicher, dass es ihr auch sehr weiterhilft.

Lg
Thea

Lena

(27724)
lady_lara_sims#yahoo.fr

antwortete am 08.02.2010 um 22:57:35 Uhr:

Hi Thea

Ich finde es toll, dass du dich so um deine Freundin kümmerst. Bestärke sie auch weiterhin dabei, sie soll unbedingt Anzeige erstatten und sollte auch eine Beschwerde gegen die beiden Polizisten in Erwägung ziehen.
Polizeibeamte sind in Bezug auf häusliche Gewalt geschult und wissen, welche Möglichkeiten da zur Verfügung stehen und sollten die Betroffenen da dann auch entsprechend aufklären.

Ich weiß jetzt natürlich eure Stadt nicht, aber erkundigt euch nach Beratungsstellen und Bestärkungsstellen für Frauen. Da kann sie aufgeklärt werden, welche Möglichkeiten sie hat, welche Rechte der Vater und kann dann auch nächste Schritte in Erwägung ziehen, wenn sie diese treffen möchte.

Und auf Kind schläft Gott sei Dank zurückkommend... du hast ja selbst geschrieben, dass es sich möglicherweise auch schlafend stellte. Ich hab gelernt, dass Kinder da meist mehr mitbekommen, als man denkt. Im Vorfeld wird es sicherlich schonmal Spannungen gegeben haben, auch wenn man sie nicht immer bemerken muss.
Kinder haben jedoch sehr feine Antennen, daher sollte sie da auch sorgfältig drauf achten und dahingehend sich nach Beratungsstellen erkundigen.
Ich weiß, dass es für Kinder in Hannover z.B. beim Kinderschutzbund Gruppen gibt... sowohl für welche, die von Gewalt gegen das Kind betroffen sind, als auch Kinder die "nur" häusliche Gewalt mitbekamen.

Liebe Grüße und alles Gute für deine Freundin und ihr Kind,
Lena

Lisa ***

(11381) Kinder: A: 6.09.1995 / T: 7.01.2002 / X: 2.12.2003
lisa68#bluewin.ch

antwortete am 09.02.2010 um 08:14:07 Uhr:

hallo

in der schweiz ist häusliche gewalt mittlerweilen ein offizialdelikt, die polizei würde den vater aus der wohnung schmeissen und eine anzeige würds auch geben.

lg
lisa


 

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