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Beziehung 13 Jährige und über 18jähriger - rechtliche situation
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Simone (30008) Simoe#web.de Kinder: Junge: 03.06.1992, Junge: 06.06.1997, Mädchen: 14.02.2006, Mädchen: 21.11.2007, schrieb am 08.02.2010 um 23:45:57 Uhr:
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Liebes BZ,
mein Mann und ich grübeln grad über folgende Situation von der wir gestern gehört haben und die uns Sorgen macht.Es handelt sich um einen Fall aus der weiteren Verwandschaft.
Ein damals noch 13 jähriges Mädchen ist nach der Trennung der Eltern völlig abgerutscht. Sie hing auf der Straße mit älteren Jugendlichen herum, trank Alkohol usw.
Sie ging eine bis heute anhaltende Beziehung zu einem jungem Typen ein, hatte und hat mit ihm Sex, trinkt weiterhin Alkohol (Mix - Getränke).
Die alleinsorgeberechtigte Mutter ist nur froh, dass das Mädchen (inzwischen 14 Jahre alt)nicht mehr auf der Straße abhängt. Das dass Mädel nun jede freie Minute bei dem Freund verbringt, jedes Wochenende / Ferien dort übernachtet findet sie okay.
Mal ganz abgesehen von der moralischen Bewertung der Situation würde uns jetzt mal interessieren, wie das rechtlich aussieht.
Machen sich nicht der Freund und auch die Mutter des Mädchens strafbar?
Darf ein volljähriger junger Mann mit einem 13jährigen Mädchen schlafen (ihre Zustimmung hatte er wohl)?
Macht er sich strafbar indem er ihr Alkohol und Zigaretten zur Verfügung stellt? Alkohol scheint überhaupt eine sehr große Rolle zu spielen.
Macht die Mutter sich strafbar, indem sie dies alles duldet und nicht unterbindet?
Ich würde die Mutter ja gern mal durchschütteln und sie an ihre Verantwortung ihrer Tochter gegenüber erinnern. Sie ist sich jedenfalls ganz sicher, dass dies rechtlich alles in Ordnung wäre.
Wie beurteilt ihr die Situation und wer weiß etwas zur rechtlichen Seite?
LG Simone
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Heike -** (986) Kinder: (w): 1.01.1996 / (m): 1.01.1999 hl500#gmx.deantwortete am 09.02.2010 um 00:07:20 Uhr:Hi Simone
Schütteln ist irgendwie doof.
Ich denke wir wissen einfach zu wenig um uns wirklich ein Urteil erlauben zu können.
Aber schütteln hilft wohl weder der Mutter noch der Halbwüchsigen.
Ein 14jähriges Kind holt sich Alkohol und Zigaretten - ob mit Billigung oder ohne. Was nicht heisst, dass ich das billige.
Aber ist so ein Freund nicht besser wie die unkontrollierte Strasse?
Hat das Kind eigentlich auch einen Vater?
Frägt sich
Heike,
die sowas immer irgendwie doof findet, wenn man selbst nicht weiss, wie es sich in den Schuhen läuft, die die anderen da an haben.
Simone (30008) Kinder: Junge: 3.06.1992 / Junge: 6.06.1997 / Mädchen: 14.02.2006 / Mädchen: 21.11.2007 Simoe#web.deantwortete am 09.02.2010 um 00:22:53 Uhr:Hallo Heike!
Die Mutter würde ich gern schütteln um sie aus ihrer Starre zu lösen. Sie hat solche Angst etwas falsch zu machen, dass sie lieber gar nichts macht und Töchterchen gewähren lässt.
Aber du hast recht, letztendlich wissen wir zu wenig um uns wirklich ein Urteil zu bilden.Wir fragen uns nur gerade, wie wir uns in so einer Situation verhalten würden. Was würden wir mit unseren Töchtern machen? Was macht man,wenn die Tochter immer wieder zu hause weg läuft um zu diesen Freunden zu gelangen?
Warum auch der Vater nichts unternimmt, wissen wir nicht.
Aber wie schon geschrieben - uns interessiert vor allem mal die rechtliche Seite.
Daher war meine Frage nach einer Beurteilung der Situation etwas blöd formuliert.
Ich wollte nicht über die Mutter urteilen! Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken.
LG Simone
Ela * חי (3887) Kinder: LSH: 28.07.2000 ela.d#nurfuerspam.deantwortete am 09.02.2010 um 00:31:37 Uhr:Hallo
Wenn ein Völljähriger eine sexuelle Beziehung mit einem unter 14 jährigen Kind hat, dann ist das in Deutschland strafbar und das Kind kann auch nicht einwilligen:
§ 176 StGB
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
......
Sorry aber wenn Erwachsene mit so jungen Kindern sexuell verkehren sind das für mich Pädophile und das finde ich mehr als ekelhaft.
Die Mutter macht sich da aber nicht strafbar.
Die Situation scheint aber insg. sehr schwierig zu sein, so dass eine Beurteilung sehr schwer ist.
Gruss
ela dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Heike -** (986) Kinder: (w): 1.01.1996 / (m): 1.01.1999 hl500#gmx.deantwortete am 09.02.2010 um 07:06:51 Uhr:Hi Simone
Rechtlich ist das eindeutig, wie Ela schon geschrieben hat.
Aber letztlich wird das Mädel meinen, dass es schon eine ganz erwachsene ist? Ist schwierig sowas. Ich versuche mir da immer zum überlegen, wie ich wohl damals gehandelt hätte.
Mit 14 habe ich mich schon uuuuunglaublich erwachsen gefühlt und wollte Ernst genommen werden. Die Jungs im gleichen Alter waren alles Pupsnasen und nicht annähernd zu erwägen. Die Freunde (meine und die anderer) in dem Alter waren durchaus älter als 14.
18 ist allerdings schon ein heftiger Altersunterschied und man frägt sich natürlich, was dieser alte Bub mit dem jungen Mädel will. Kann er sich einer gleichaltrigen nicht stellen?
Aber du schreibst auch, dass die Situation schwierig ist. Lass Kinder in dem Alter mit ihren (und deinen) Sorgen alleine und sie gehen seltsame Wege.
Kennst Du sie denn besser? Kannst Du einschätzen ob sie sich Halt geben?
Eine Trennung der Eltern ist einschneidend und bewirkt so manches in so einem Teenieherzen. Sie haben so viele Sorgen, mit denen sie sich alleine gelassen fühlen. Da ist so eine vermeintlich starke Schulter vielleicht einfach nur etwas Halt an den sie sich klammern möchte?
Ich fürchte halt, dass in solch verfahrenen Situationen die reine Rechtsdrohung nicht wikrlich viel bewirkt. Wenn man erst so ein alleingelassener Teenie ist, kann man ganz schön verbittert reagieren. Da wird anderes getan werden müssen, um Zugang und Vertrauen wieder aufzubauen.
Wie gesagt, ich kenne die Story zu wenig. Aber das sind so ein paar Gedanken, die mir dazu durch den Kopf gehen.
Schön, dass Du Dich kümmerst, Simone!
Liebe Grüsse
Heike
Anonym antwortete am 09.02.2010 um 07:34:32 Uhr:Hi,
nachdem die eigentliche Antwort schon gegeben wurde, auch noch mein moralischer Senf: mein Mann ist 10 Jahre älter als ich und hat sich in mich verliebt, als ich 15 (ok, fast 16) war. Hätten wir uns 2 Jahre früher kennen gelernt wäre er pervers gewesen? Mein Mann hat dank seiner Erziehung brav gewartet, bis ich volljährig war (sehr nervig sowas). Ekelhaft ist im obigen Fall das asoziale Millieu (Drogen, Alk), aber doch nicht, dass sich ein 18jähriger in eine 13jährige verliebt und sich mit ihr Sex vorstellen kann.
Viele Grüße,
Anon.
Annette (18622) Kinder: L. (m) 90: 0.00.0000 / H. L. (w) 92: 0.00.0000 / M. (w) 94: 0.00.0000 / M (w) 98: 0.00.0000 / H. (w) 01: 0.00.0000 avl64#web.deantwortete am 09.02.2010 um 08:50:39 Uhr:# Ano: 15 ist eben nicht gleich 13. So ist das nun mal. Und seit M.W. in der Türkei wissen das ja nun wirklich alle; und dieser war selbst noch nicht einmal volljährig.
Vorher war mir auch nicht klar, dass auch ein Jugendlicher sich in diesem Fall strafbar macht.
Die erste große Liebe meines Großen war auch 13; er selbst war damals fast 16. Ich weiß noch, wie das bei uns - und bei der Mutter des Kindes - Thema war.
Ja, und auch die Mutter vernachlässigt ihre Erziehungspflicht. Sie hat die Verantwortung; nicht die Tochter.
Liebe Grüße, Annette
Angela (745) Kinder: P.: 0.00.0000 / L.: 0.00.0000 Frau_Haushaltschaos#web.deantwortete am 09.02.2010 um 09:17:29 Uhr:Hallo,
ich sehe das genau wie Ano.
Wenn es für beide passend ist, dann ist das _in meinen Augen_ (und aus eigener Erfahrung) durchaus in Ordnung, auch wenn das Gesetz hier etwas anderes sagt. Abgesehen davon ist das Mädel inzwischen 14 - siehe Ausgangsposting.
Was soll die Mutter denn tun wenn die Tochter _will_? Sie einsperren?
Eine frühere Freundin wurde aus ähnlichen Gründen von Ihren Eltern ins Internat geschickt. Die Jungs dort waren jünger, aber auch dort war es kein Problem an Alkohol und Zigaretten zu kommen und sonstigen Unfug zu treiben.
In dem Alter muss man hoffen, dass die Erziehung soweit Erfolg hatte und das Kind soweit gefestigt ist, um diesen Lebensabschnitt schadlos überstehen.
VG,
Angela
drunsinella - * * (2950) Kinder: L.C.: 4.03.2001 / S.E.: 19.04.2006 drunsinella#web.deantwortete am 09.02.2010 um 10:11:04 Uhr:Hi,
neben der Tatsache der Strafbarkeit kommt das für mich auf das Mädel an, sprich: wie reif sie ist.
In der Schule war eine Schulkameradin von mir mit 13 auch mit einem 18jährigen zusammen und die beiden hatten Sex. Für mich wäre das in dem Alter nie in Frage gekommen, aber sie war eben schon soweit. Sie hat es auch nicht an die große Glocke gehängt. Die beiden waren sehr lange zusammen und passten einfach zusammmen. Ich hätte in dem Fall eine Bezeichnung wie "sexuellen Mißbrauch" nicht gelten lassen, weil es das einfach nicht war.
Dazu kommt, daß Du da eigentlich niemanden zu schütteln hast. Es ist ganz einfach nicht Deine Sache. Ich habe mir echt abgwöhnt, mich um solche Dinge zu kümmern, weil man in so einem Gefüge ohnehin auf keinerlei Verständnis stößt. Dann sollen die Leute halt machen wie sie wollen, warum soll ich mich kümmern... Es gibt noch so viel mehr Leid auf der Welt, Kinder, denen es bedeutend schlechter geht. Solange das Mädel ihr Leben meistert und die Mutter da hinter steht, sollen sie. Es ist IHR Leben, das kaputt geht durch den Alkohol. Man kann vielleicht eine Anzeige erstatten, aber das würde ganz sicher nicht dazu führen, daß das Mädchen sofort die Finger vom Alkohol wegläßt und die Mutter sich durch ein richterliches Urteil von ihrer Einstellung abbringen lässt. Wäre das so, dann würde es viel weniger Wiederholungstäter geben... :o/
Schwieriges Thema. Da kann man auch nicht einfach mit dem Gesetz wedeln. Das würde Vieles einfacher machen...
LG
- c.arina -
Simone (30008) Kinder: Junge: 3.06.1992 / Junge: 6.06.1997 / Mädchen: 14.02.2006 / Mädchen: 21.11.2007 Simoe#web.deantwortete am 09.02.2010 um 12:08:36 Uhr:Hallo ihr Lieben!
Danke für eure Antworten.
Wir wollen doch gar nicht mit Gesetzestexten winken oder gar jemanden anzeigen.Uns hat einfach nur die rechtliche Situation interessiert. Ich wäre nämlich auch erstmal seeehr irritiert, wenn mein fast 18jähriger Sohn mit einem 13jährigen Mädchen ankäme.
Schon klar, dass Gesetze in dem eingangs geschilderten Fall nicht helfen würden. Fehler wurden da wohl schon früher gemacht, denn das Mädchen muss sich sehr einsam und vernachlässigt fühlen.
Wir können in diesem Fall wohl nicht helfen, denn es besteht kaum Kontakt und Mutter und Tochter sind ohnehin überzeugt, dass sie alles richtig machen.
Es geht doch auch gar nicht darum, dass wir irgendwem Vorschriften machen wollen.
Ich selber würde es nicht einfach hinnehmen wenn meine Tochter mit 13/14 Jahren eine Beziehung zu einem 5 Jahre älteren Mann hätte und dort regelmäßig Alkohol zu sich nehmen würde.
Nein, ich kann der Aussage, man sollte sie machen lassen, es ist doch ihr Leben nicht so zustimmen.
Wären die Umstände anders, dass Mädchen nicht auf der Flucht vor den familären Problemen und der junge Mann vertrauenswürdig, sähe das tatsächlich schon wieder ganz anders aus.
Ich danke euch für eure Gedanken zum Thema
und wünsche allen einen schönen Tag!
LG Simone
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