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Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo,
da gugel widersprüchliche Auskünfte ausspuckt, frage ich jetzt mal euch:
Eine Freundin hatte sich vor ca. 15 Jahren von ihrem gewalttätigen Mann getrennt, die 3 Kinder waren damals noch relativ klein.
Nach einigen Jahren stellte er dann die Unterhaltszahlungen ein und verschwand einfach. Keine Adresse, war nirgendwo gemeldet.
Irgendwann wurde er dann ausfindig gemacht und leider leider hat der arme Mann ja gar kein Einkommen. Alle Versuche über das Jugendamt und Familiengericht waren nutzlos. Er zahlte keinen Cent mehr.
Nun haben wir uns neulich wieder darüber unterhalten und ich war der Meinung, daß solche Unterhaltsforderungen nicht verjähren würden. Soll heißen, wenn er die nächsten Jahre doch noch irgendwie zu Geld kommen sollte, müßte er den Unterhalt an die Kinder nachzahlen.
Sie ist allerdings der Meinung, daß die Frist bereits abgelaufen ist.
Obwohl alle 3 mittlerweile schon erwachsen sind, leiden die Kinder immer noch sehr darunter, daß sich der Vater niemals bei ihnen meldet, besonders für den Sohn ist es ganz schlimm :-(
Und kann ein Mann wirklich so leicht davonkommen, wenn er keinen Bock mehr auf Unterhaltszahlungen hat? Verschwindet, arbeitet nicht, hat eine neue Frau (die ihn womöglich mitfinanziert) und die Mutter kann schauen, wie sie die Kinder durchbringt??
Sie hätte wohl Strafanzeige gegen ihn stellen müssen, aber das hätte auch nicht mehr gebracht.
Also nochmal die Frage: Hätten die Kinder evlt. immer noch Anspruch auf Nachzahlung?
Fragende Grüße von Ano-Unterhalt
Ach ja, noch eine Zusatzfrage:
Wären die Kinder in so einem Fall denn auch dem Vater gegenüber unterhaltspflichtig? Wenn er nichts mehr arbeitet, wäre es doch gut möglich, daß er irgendwann unterstützt werden muß. Könnte von den Kindern verlangt werden, daß sie diesem Mann helfen?
Gruselige Vorstellung.....
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AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo Ano
also ich kenne es aus eigener Erfahrung so, daß man mit einem Unterhalts Titel 30 Jahre Recht auf die Nachzahlung hätte.
Zu der gruseligen Vorstellung...ich fürchte ja. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es dabei um das Verstehen oder nicht Verstehen/Kümmern geht, bin aber ebenfalls gespannt auf die Antworten die noch so kommen.
lg von Sunny
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986
AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo Ano,
Also ich weiss nicht, ob es mir den Ärger wert wäre, wenn ich ansonsten eine gutes Leben führen würde.
Ich kenne die aktuelle GEsetzeslage nicht, kann Dir aber aus früheren Erlebnissen sagen, dass Unterhalt primär nicht verjährte, wenn es dafür einen Titel gab. Allerdings müsstest Du einklagen (mit wieviel Aussicht auf Erfolg?) und Dich und Deine gesamte Familie mit diesem unliebsamen Thema beschäftigen.
Der Mensch wird sich ja kaum geändert haben und selbstredend hoch erfreut sein, wenn ihn die Gespenster aus der VErgangenheit wieder einholen.
Ich bekomme Kopfkino und überlege ob man nicht in einem solchen Fall seine Forderung an eine Inkassobüro verkaufen könnte? ... *gg*.
Dass deine Kinder darunter leiden ist eine andere Geschichte und hat mit dem Unterhalt gar nichts zu tun. Das würde ich auch vollkommen losgelöst bewerten.
Für was würdest Du das Geld brauchen? Es würde nur den alten Scheiss wieder aufbrechen. Wenn Du schon Energie reinstecken möchtest, dann vergiss das Geld und schaue ob Du den Kindern nicht ermöglichen kannst, ihn wenigstens selbst kennen zu lernen (so Du das denn willst).
Gerade bei Gewalt weiss ich nicht, ob ich mich von einem "schlechten" Gewissen leiten lassen möchte. Es war damals wohl besser, dass er verschwand. Das ist ein Fakt, den anzunehmen es gilt.
Du solltest evtl. übelregen die Sichtweise zu verändern. Sie haben eine supertolle Familie. Durch den abwesenden Vater fehlt eigentlich nichts. Das Bedürfnis seine Herkunft kennen zu lernen ist ein einfacher und berechtigter Wunsch. Das heisst aber nicht, dass ihr durch sein Fernbleiben einen Verlust habt.. auch die Kinder nicht.. weisst worauf ich hinaus will?
Grüsse- Heike
Edit: die Freundin selbstredend... man soll so einen Artikel nicht zwischen ferienhalber rumhängen und versprochen auswärts zu treffen, lesen ;-)
PPS: Ja, die Kinder sind unterhaltspflichtig dem leiblichen Vater gegenüber
Geändert von Hannchen (8. June 2012 um 12:03 Uhr)
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AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo Heike,
den Kindern fehlte es hinten und vorne an allem und die Mutter hat sich *sorry* den Arsch abgearbeitet, um sie groß zu kriegen. Alle 3 Kinder könnten das Geld sehr gut gebrauchen. Es ist ja für die Kinder und nicht für die Mutter! Und ich habe nicht gesagt, daß sie "ansonsten ein gutes Leben führen"?
Und was heißt sie haben eine supertolle Familie und durch den abwesenden Vater fehlt eigentlich nichts? Natürlich fehlt etwas. Es fehlt der Vater, der die ersten Lebensjahre mit ihnen verbracht hat und es bis heute nicht für nötig hält, ihnen zum Geburtstag zu gratulieren, eine Weihnachtskarte zu schicken, einfach mal anzurufen und zu fragen wie es so geht.
Es ist schlimm und der Sohn leidet furchtbar darunter. Wie soll das ein Kind auch für sich einordnen können, wem wird es wohl die Schuld geben?
Vielleicht kommt er ja eines Tages durch Erbschaft zu Geld, wäre er dann per Gesetz noch verpflichtet den Unterhalt nachzuzahlen? Von der moralischen Seite mag man hier gar nicht reden :-(
Grüße - Ano
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flo 20504
AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
hallo ano,
entgegen der Meinung der Vorschreiberinnen müssen die kinder wahrscheinlich NICHT für den Vater aufkommen, man kann den Unterhalt nämlich sehr wohl "verwirken"
"
Können Eltern ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken?
Ja. In bestimmten Fällen müssen Kinder nicht für die Eltern aufzukommen.
Dies würde zum Beispiel dann greifen, wenn der Elternteil die Familie früh verlassen hat und keinen Unterhalt für Sie oder Ihre Geschwister gezahlt hat. Wer seine Kinder gar misshandelt oder missbraucht hat, verwirkt seinen Unterhaltsanspruch als Elternteil sogar für alle Zeiten (Anmerkung von dewion: das zu vollem Recht).
http://www.dewion.de/pflegezusatz/angehoerige.shtml
oder hier
"9.
Verwirkung:
Eine Inanspruchnahme durch das Sozialamt kommt nur in Betracht, wenn ein zum Elternunterhalt herangezogener tatsächlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist. Die betreffende Vorschrift, die einen Wegfall der Unterhaltsverpflichtung begründen kann, liegt im BGB. Ein sittliches Verschulden gem. § 1611 BGB kommt nach der Rechtsprechung z.B. auch in Betracht, wenn der jetzt Unterhaltsberechtigte in vorangegangener Zeit seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem jetzt zum Unterhalt herangezogenen vernachlässigt hat. Hier kann nämlich eine schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 BGB vorliegen. Diesem ist u.a. folgendes zu entnehmen:
"Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre."
Es gibt selbstverständlich noch weitere Gründe, die den Wegfall der Unterhaltsverpflichtung begründen können, d.h. wo der Übergang der Ansprüche des Vaters / der Mutter auf das Sozialamt ausgeschlossen ist. Alle Gründe anzuführen ist jedoch schlicht unmöglich, es würde den Rahmen des Möglichen sprengen.
Ob einmal Tatbestandsmerkmale wie "sittliches Verschulden", eine "schwere Verfehlung", "Billigkeit" oder gar grobe Unbilligkeit erfüllt sind, folgt keinen festen Grundsätzen, sondern ist wohl weitestgehend von den Umständen des Einzelfalls geprägt. Bei der sogenannten Billigkeitsprüfung wird das Gericht eine Abwägung der einzelnen Interessen ( genereller Unterhaltsanspruch / Verfehlungen ) vornehmen. Dabei wird eine Rolle spielen, ob man dem Vater / der Mutter sein / ihr damaliges Fehlverhalten verziehen hat, wie der Kontakt gewesen ist, ob er / sie seinerseits / ihrerseits Unterhalt gezahlt hat usw. . Möglicherweise verlangt die Sozialbehörde ( oder im Falle eines Rechtsstreits das Gericht ) Beweise für die Verfehlungen. Diese zu erbringen ist in Anbetracht vieler vergangener Jahre möglicherweise nicht einfach. Eventuell können aber vorhandene Geschwister die Verfehlungen bestätigen, wobei es noch besser wäre, wenn vielleicht Briefe, Urkunden, usw. vorgelegt werden könnten, aus denen sich die Verfehlungen herleiten lassen. Dieses ist jedoch alles Einzelfallabhängig, d.h., bei alledem wird es erfahrungsgemäß auf die genauen Umstände des Einzelfalles ankommen, so dass eine genaue Aussage, ob jemand von der Unterhaltspflicht gegenüber Vater und / oder Mutter befreit ist, nicht pauschal getroffen werden kann. Es kommt hierbei nämlich auf die Einzelfallbetrachtung " auch tatrichterliche Beurteilung genannt" an. Einfacher ausgedrückt: Im Falle eines Gerichtsverfahrens kommt es darauf an, wie der zuständige Richter anhand der vorliegenden Fakten die Sachlage beurteilt."
http://www.dispo.de/forum/read.php?13,2310
Gruß
flo
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war schon recht fleißig ...
AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo,
doch, die Kinder können trotzdem noch rangezogen werden. Habe ich im Bekanntenkreis erlebt. Mutter wurde früh das Sorgerecht entzogen, kein Unterhalt, kein Kontakt, Junge wurde bei Oma groß. Derjenige mußte trotzdem nachher für die Beerdigung aufkommen...
Ute
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986
AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo Ute,
Sie versuchens halt. Bei einer Bekannten sollte die Exfrau für den Exmann aufkommen, weil er krankheitsbedingt irgendwelche - damals noch - -Sozialhilfe bezogen hat. Sie haben sogar recht massiv Druck ausgeübt. Sie liess sich nicht ins Bockshorn jagen und irgendwann war Ruhe. ... man hats halt mal versucht.
Dito in Sachen Kindergeld meiner Kinder. Man wollte mich allen Ernstes zwingen dem Vater hinterher zu spionieren und das Kindergeld der Kinder davon abhängig machen. Da ging es um falsch aufgesetzte bilaterale Abkommen. Sie habens halt versucht.
Hallo Ano,
Vielleicht bin ich in letzter Zeit etwas zu sensibel. Aber für mich liest sich das so als würdest du ziemlich abgehen. Keine Ahnung warum Du emotional so drin hängst?
Du darfst mir unbesehen glauben, dass ich weiss was es heisst Kinder ohne Hilfe gross zu ziehen.
Es kommt mir vor als möchtest Du mich richtiggehend falsch verstehen? Was ich Dir sagen will ist, dass es den Kindern nichts hilft, wenn man sein eigenes Leben mit einer permanenten Anklage in Richtung abwesender Vater ausrichtet. Was um alles in der Welt soll das den Kindern bringen? Einen Hass auf den unzuverlässigen Dummkopf?
Ganz ehrlich, mir ist dafür meine Lebensenergie zu schade. Die meiner Kinder nebenbei bemerkt auch. Der Verlust, bzw. das Vermissen eines Vaters ist frapant. Man kann das negativ begleiten, oder möglichst wertfrei. Wie wäre es, wenn sie den Kindern vielmehr das Bild vermittelt, dass sie das Verhalten des Vaters auch nicht versteht. Und dann den Blick auf das lenkt, was sie haben. Eine intakte Familie. Denn ich verstand Dich zumindest so, dass sie den Kindern eine Familie gibt. Warum also soll sie sich abwerten, indem sie das grossartige was sie zu geben vermag, so niedermacht, indem sich die gesamte Familie nur um den treulosen Vater und das Geld dreht, das man hätte haben können, wenn, ja wenn das Wörtchen Wenn nicht wär.
Man kann heute seine Kinder gross ziehen ohne auf den Vater "angewiesen" zu sein. Sei es mit staatlicher HIlfe oder sei es, weil man sich selbst auf sichere Beine stellen kann.
Nur eines mag ich wirklich nicht mehr hören. Dieses ewige in gestern verhangene Anklagen. Deine Bekannte hat ein wunderbares Geschenk des Lebens erhalten - diese Kinder. Für den Vater gilt, wer nicht will der hat schon. Er verpasst seinen Anteil am erwachsen werden seiner Kinder. Ist das denn nicht Strafe genug? Warum vermittelt sie diesen Kindern, dass sie ihr zur Last fallen, weil es ihr ja so viel besser gehen würde, wenn die Kinder nicht wären. Ist es denn das nicht, wenn sie sich auf seine Abwesenheit udn dass alles besser wäre, wenn er nicht so feige abgehauen wäre, konzentriert? Und letztlich, will sie ihm denn wirklich auf Dauer so derart viel Raum in ihrem Leben geben?
Letztlich ist es ihre Entscheidung. Ich habe in den letzten 10 Jahren so viele getrennte Paare gesehen, bei denen mir die Kinder derer am ärgsten Leid taten, die sich von der Vergangenheit nicht trennen konnten. Und hatten sie ihre eigene Wut über den unzuverlässigen Partner erstmal hinter sich gelassen (manche schaffen das wohl nie), wollen sie wenigstens noch das Geld retten. Oder den anderen "warum?" büssen lassen.
Mir fehlt das Verständnis dafür.
Ich fürchte was ich sagen will hört sich harscher an als es von Anfang an gemeint war. Ich verstehe sehr wohl welche Gefühle sie hat und wie das für ihre Kinder sein muss. Ich kenne die Situation nur zu gut. Aber verstehst Du jetzt ein bisschen besser was ich sagen will? Sie kann nur mit dem Material arbeiten das sie hat. Und wenn da nunmal kein Vater ist, dann muss sie halt ein Leben ohne ihn stricken. Kein Mensch sagt, dass das einfach ist.
Wenn mir manchmal alles über dem Kopf zusammen schlägt und mich meine Kinder fragten, sagte ich ihnen oft, dass ich mir das auch anders vorgestellt hatte. Aber nun ist es so und letztlich bin ich froh über unsere Familie. Hier säuft niemand. Die Kinder werden weder geschlagen noch vernachlässigt. Sie bekommen alles was sie brauchen und vor allem viel Liebe. Ich kann ihnen auf Anhieb an jedem Finger 2 Familien aufzählen, die zwar "vollständig" sind, denen es aber sicher nicht besser geht als uns.
Auch wenn hier die Fetzen mal fliegen, auch wenns den A... tritt braucht, auch wenn man mal einfach nur die Decke über den Kopf zieht.
Grüsse- Heike
Grüssse
Heike
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AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo Heike
ich habe hier lediglich nach der Gesetzeslage gefragt, ob und wann Unterhaltsforderungen verjähren.
Schon interessant, was du alles herauszulesen vermagst. Du scheinst die Familie ja gut zu kennen.....
Gruß
Ano
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AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Die Unterhaltsansprüche, die bis zur Rechtskraft des Titels aufgelaufen sind verjähren nach 30 Jahren. Die laufenden Unterhaltsansprüche verjähren alle 4 Jahre. Das heißt, man muss mindestens alle 4 Jahre den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Ich nehme an, dass das Jugendamt auch Unterhaltsvorschuss geleistet hat und sich evtl. Ansprüche abtreten lassen hat und vielleicht auch im Sinne der Kinder die regelmäßige Beitreibung versuchte? Ob die Kinder jemals auch nur einen Cent sehen werden, ist fraglich. Falls das Sozialamt mal an die Kinder heran treten wird wegen Pflegeleistung oder Beerdigungskosten müssen die Kinder sich auf die Härtefallregelung beziehen, mit "unbilliger Härte" argumentieren, um sich der Zahlungspflicht zu entledigen.
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986
AW: Verjähren Unterhaltsansprüche der Kinder?
Hallo Ano,
Auf Deine Frage habe ich Dir geantwortet.
Schade, dass Du den Rest so abtust und Dich angegriffen fühlst.
Aber offenbar brauchst Du das?
Grüsse
heike
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